Visa für Thailand


Dieser Artikel soll einen kurzen Überblick über die Visaregelungen in Thailand geben. Die Details zu den einzelnen Arten sind schon auf vielen Seiten im Internet und natürlich auf den Internetseiten der thailändischen Botschaft und den Konsulaten in Deutschland oder auch der thailändischen Institutionen beschrieben. In vielen Foren rund um Thailand erhält man auch viele Informationen zu diesem Thema.
Am Ende des Artikels oder auch in meiner Linkliste steht eine Auswahl von interessanten Links dazu.

Zudem ist dieser Artikel auch als Einführung in die Thematik gedacht. Sozusagen, dass der Leser weiss von was ich in den Folgeartikeln schreibe, wenn es darum geht was ich erlebt habe um an das "richtige" Visum zu kommen.

Fangen wir gleich mit einer Ausnahme von der Visumspflicht der sog. Visa Exemption an. Die gilt bis auf einige Ausnahmen für fast alle Länder der Welt. Details z.B. auf der Internetseite der thailändischen Botschaft in Deutschland. Wer nur in Thailand Urlaub machen möchte bekommt

30 bzw. 15 Tage abhängig von der Einreiseart. 30 Tage gibt es bei Einreise mit dem Flugzeug. 15 Tage gibt es bei der Einreise auf dem Landweg.
Die Regelungen bzw. Gesetze wurden seit 2006 mehrfach geändert bzw. modifiziert.
Zuvor war es Möglich nach 30 Tagen in Thailand einfach zu einer Grenze zu den Nachbarländern zu fahren und kurz auszureisen und 5 Minuten später wieder in Thailand einzureisen mit einem neuen 30 Tage Stempel. Was auch sehr eifrig genutzt wurde.
Die letzte mir bekannte Regelung sieht vor: Mit dem Flugzeug kann man beliebig oft einreisen und auf dem Landweg nur max. viermal hintereinander.
Wer auf diese Art länger als 15 bzw. 30 Tage in Thailand sollte sich unbedingt über die aktuellen Bestimmungen schlau machen.

Touristenvisum mit 60 Tagen Aufenthalt am Stück. Dieses Visum gibt es in Single- und Multiple-Entry (max. 3 x, also 180 Tage) Version. Das Touristenvisum kann man  in seinem Heimatland (beide Versionen) oder in einem beliebigen Land incl. der Nachbarländer  bei einer thailändischen Botschaft oder Konsulat beantragt werden. In den Nachbarländern wird aber in der Regel nur ein Touristenvisum mit Single Entry vergeben.
Nach 60 Tagen ist bei dem Multiple Entry ein „Visarun“ zu einem der Nachbarländer notwendig.  Eine Verlängerung um 30 Tage ist gegen eine Gebühr von 1900 Baht bei jeder Immigration in TH möglich.
Kosten des Visums 30 bis 90 Euro je nach Anzahl der möglichen Einreisen.

Non Immigrant Visum mit 90 Tagen Aufenthalt am Stück. Dieses Visum gibt es in Single- und Multiple-Entry (max. 4 x, also 360 Tage wenn man jeweils 90 Tageim Land bleibt) Version. Das Non Immigrant Visum kann man in seinem Heimatland (beide Versionen) bei einer thailändischen Botschaft oder Konsulat beantragen. In den Nachbarländern von Thailand wird aber in der Regel dieses Visum nicht erteilt und wenn dann nur für 1 Einreise mit 90 Tagen Aufenthalt.
Nach 90 Tagen ist bei dem Multiple Entry ein „Visarun“ zu einem der Nachbarländer notwendig.  Eine Verlängerung um 7 Tage ist gegen eine Gebühr von 1900 Baht? bei jeder Immigration in TH möglich.
Kosten des Visums 55 bis 130 Euro je nach Anzahl der möglichen Einreisen.

Für die Erteilung eines Non Immigrant Visums sind bestimmte Bedingungen, je nach Lebenssituation, zu erfüllen. Diese Bedingungen möchte ich jetzt hier nicht auch noch herunterbeten. Siehe oben. Folgende Arten gibt es unter anderem:

  • Non Immigrant O
    O wie Others. Darunter fallen Rentner, über 50 jährige und mit thailändischen Staatsbürgern Verheiratete.
  • Non Immigrant O-A
    O wie Others und A wie Anual. Wie Non Imm O allerdings gleich für ein ganzes Jahr gültig. Es muss aber nach 90 Tagen eine Meldung bei der zuständigen Immigration erfolgen. S.a. unten.
  • Non Immigrant ED
    ED wie Education. Zum Beispiel möglich wenn man eine Sprachschule in Thailand besucht. Unbedingt über die genauen Bedingungen und "Pflichten" schlau machen.
  • Non Immigrant B
    B wie Business. Das ist in Thailand ein wirklich sehr spezielles und schwieriges Thema. Unbedingt über die genauen Bedingungen und "Pflichten" schlau machen.
und viele weitere...

Verlängerung des Non Immigrant Visums um jeweils 1 Jahr
Wer mit einem Non Immigrant O Visum eingereist ist kann kurz vor dem Ablauf der 90-Tage Frist oder der Visumgültigkeit eine Verlängerung um 1 Jahr beantragen. Dafür sind in erster Linie die finanziellen Voraussetzungen der Immigration zu erfüllen.

Bei Rentnern, über 50 jährige

  • Einkommen (Rente, Zinsen oder ähnlichem) von 65.000 Baht pro Monat oder
  • Bankguthaben von 800.000 Baht, bei erster Antragstellung 2 Monate, bei wiederholter Antragstellung 3 Monate nachweislich auf einem Bankkonto in Thailand oder
  • Ein Mix aus Einkommen und Bankguthaben übers Jahr gesehen von 800.000 Baht.


Bei mit thailändischen Staatsbürger verheiratetem


  • Einkommen (Rente, Zinsen oder ähnlichem) von 40.000 Baht pro Monat oder
  • Bankguthaben von 400.000 Baht, bei erster Antragstellung 2 Monate, bei wiederholter Antragstellung 3 Monate nachweislich auf einem Bankkonto in Thailand oder
  • Ein Mix aus Einkommen und Bankguthaben übers Jahr gesehen von 400.000 Baht.

Der grosse Vorteil hier ist, man muss alle 90 Tage zu seiner zuständigen Immigration gehen, ein Formular ausfüllen und sich einen Abschnitt des Formulars, mit dem nächsten 90-Tage Termin, in den Pass heften lassen und lächeln. Die Ausreise alle 90 Tage "Visa-Run" entfällt.
Möchte man mal sehen, wie es in den Nachbarländern so ist oder denn doch unbedingt in sein "Heimatland" will oder muss, muss ein sog. Re-Entry Permit beantragen (Einfach 1000/ Muliple 3800 Baht) beantragen und in seinen Pass stempeln lassen sonst wird das Visum ungültig und man fängt von vorne an.

Wer nun denkt das ist ja alles noch Überschaubar der irrt sich gewaltig. Die Visabestimmungen für die Verlängerung des Non Immigrant X sind für alle möglichen Fälle sowie Beststandsregelungen sehr detailliert ausgeführt und umfassen ca. 15 DIN-A Seiten in der englischen Übersetzung.

UND wer denkt, dieses komplexe Werk wird auf allen Immigration Offices in Thailand gleich gehandthabt der irrt sich GANZ gewaltig. Je nach Zuständigkeitsgebiet können sich die Anforderungen unterscheiden.
Jeder Beamte der Immigration kann (in einem gewissen Mass) eigene Entscheidungen treffen. Auch die am Flughafen oder Landgrenze.

Weitere Informationen zu den Visaarten und den Bedingungen:

Thaländische Botschaften und Konsulate Weltweit
Thailändische Botschaft Berlin
Thailändisches Generalkonsulat FFM
Thailändisches HonurarKonsulat in Stuttgart

MFA (Ministry of Foreign Affairs) Thailand

Forum ThaiVisa
Siam-Info

So soll es weiter gehen:
Jan. 2008 / Visa beim Generalkonsulat in FFM beantragen
Sep. 2008 Visa beim Honorarkonsulat in STG beantragen

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