Ab dem 28.Mai 2021 ist es den Mitarbeitern/Angestellten der Honorarkonsulate
in
- Deutschland
- Österreich
- Schweiz
untersagt Visa für die Einreise in Thailand auszustellen.
Dies gaben die thailändischen Botschaften in den 3 Ländern Ende April bzw.
Anfang Mai auf ihren Webseiten bekannt. Begründet wird diese Massnahme mit
der "Anordnung über die Ernennung und Aufgaben der Honorarkonsulate des
Königreichs Thailand von 2020, Nr. 1 und 30" des
Ministry of Foreign Affairs in Thailand.
Darüber hinaus sind die Honorarkonsule auch nicht mehr befugt
Legalisationsdienste, also Echtheitsbeurkundungen, auszustellen.
In Deutschland sind folgende Honorarkonsulate betroffen:
- Hamburg
- Düsseldorf
- Stuttgart
Visaanträge und die Legalisationen, incl. Beratung und Unterstützung, werden
ab dem 28.Mai 2021 dann in Deutschland nur noch von:
- Königlich Thailändische Botschaft, Berlin
- Königlich Thailändisches Generalkonsulat, Frankfurt am Main
- Königlich Thailändisches Generalkonsulat, München
bearbeitet bzw. durchgeführt.
In der Schweiz und Österreich sind die entsprechenden Botschaften und
Generalkonsulate zuständig.
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